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BGH, 08.02.1952 - V ZR 120/50 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 26.02.1954 - V ZR 68/52
Enteignung zwecks Wohnungsbau
Ein weiteres Urteil des erkennenden Senats vom 8. Februar 1952 - V ZR 120/50 - (abgedruckt bei Neufang, Grundstücksenteignungsrecht, Anlage 14 S 201) betrifft dagegen den hier nicht in Betracht kommenden Fall, daß eine bereits vor dem Währungsstichtag endgültig festgesetzte Enteignungsentschädigung vom 21. Juni 1948 weder bezahlt noch rechtswirksam hinterlegt worden war. - BGH, 14.07.1952 - III ZR 95/51
Polizeiliche Beschlagnahme. Schadensersatz
Der V. Zivilsenat hat in zwei Urteilen vom 8. Februar 1952 (V ZR 120/50) und vom 9. Mai 1952 (V ZR 68/51, BGHZ 6, 91) ausgesprochen, daß Ansprüche auf Entschädigung wegen der Enteignung von Grundstücken als Geldsummenansprüche nach § 16 UmstG im Verhältnis 10: 1 in Deutsche Mark umzustellen seien. - BGH, 13.12.1962 - III ZR 127/61
Rechtsmittel
Dabei übersieht die Revision: Zu dieser Zeit hätte die genaueste Erkundigung und Prüfung der Rechtslage nur zu dem Ergebnis führen können, daß das Urteil des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. Februar 1952 (BGHZ 5, 214) sich zwar auf eine Kaufpreisforderung bezog, daß aber der V. Zivilsenat in einem weiteren Urteil vom 9. Mai 1952 (BGHZ 6, 91) in dem gleichen Sinne über die Umstellung einer Entschädigungsforderung wegen Enteignung entschieden hatte, wobei er sich auf eine nicht veröffentlichte Entscheidung vom 8. Februar 1952 - V ZR 120/50 - bezog (BGHZ 6, 91, 96) [BGH 09.05.1952 - V ZR 68/51].
- BGH, 09.05.1952 - V ZR 68/51
Enteignungsentschädigung. Umstellung
Für diesen Fall hat der Senat bereits in einer nicht veröffentlichten Entscheidung von 8. Februar 1952 (V ZR 120/50) ausgesprochen, dass eine Enteignungsentschädigung nicht zu den Geldwertansprüchen gehört, welche der Umstellung nicht unterliegen. - BGH, 28.10.1959 - V ZR 96/58
Rechtsmittel
Im Rahmen dieser Begrenzung des der revisionsgerichtlichen Prüfung unterliegenden Parteivorbringens ist nämlich eine Änderung des Klagantrags im Sinne des § 268 Nr. 2 ZPO durchaus möglich (Urteil des erkennenden Senats vom 18. Januar 1952 - V ZR 120/50; LM KO § 146 Nr. 5; BGHZ 26, 31, 37/39; Urteil des II. Zivilsenats vom 26. September 1957, II ZR 42/56; vgl. auch Wieczorek, ZPO § 268 Anm. A IV b 2). - BGH, 09.12.1957 - III ZR 164/56
Rechtsmittel
In einem Schreiben vom 9. Mai 1952 habe die Beklagte auf die Entscheidung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs - V ZR 120/50 vom 8. Februar 1952 (nicht veröffentlicht - vgl. BGHZ 6, 96 [BGH 09.05.1952 - V ZR 68/51]) hingewiesen und dazu bemerkt, "durch diese höchstrichterliche Entscheidung dürfte die Frage der Abwertung im Sinne der Beklagten geklärt sein".